Grad bei Heise gelesen. Auf jedenfall ein interessantes Urteil:
Der Kläger hätte nicht sofort einen Rechtsanwalt einschalten dürfen, sondern es sei ihm zuzumuten gewesen, „entweder abzuwarten oder zunächst selbst kurz an den Beklagten etwa durch eine Antwort-E-Mail heranzutreten und um zukünftige Unterlassung zu bitten“.
Das bezieht sich zwar aktuell auf Spam, aber warum wird das nicht ausgeweitet auf alles was mit Abmahnungen zu tun hat? Wäre doch mal ein echter Fortschritt!!!
Edit: Um noch mal anzumerken ging es nicht primär um die Abmahnung sondern um die Erstattung der Anwaltskosten. Ändert aber trotzdem nichts an der Aussage imho..